Der Ortsbeirat 10 wird künftig einmal jährlich jeweils aus den Öffentlichkeitsmitteln des Ortsbeirates 10 über eine bereits aus Mitgliedern des Ortsbeirates 10 bestehende Jury, Anträge ausschließlich für dafür geeignete und im Ortsbezirk 10 stattfindenden oder dort spürbare Projekte mit möglichst, aber nicht zwingender ehrenamtlicher, jedoch stets zuschussfähiger Grundlage beschließen, die jeweils von der Jury so rechtzeitig dafür vorgeschlagen werden sollen, so dass nach nicht öffentlicher Beschlussfassung des Ortsbeirates 10 zum Ende des Jahres 2023 der Ehrenpreis 2023 für den Ortsbezirk 10 im Rahmen des anstehenden, im Januar 2024 vorgesehenen Jahresempfangs 2024 des Ortsbeirates 10 öffentlich verliehen werden kann.
Der Ehrenpreis für den Ortsbezirk 10 soll jeweils vorrangig an im Ortsbezirk 10 ansässige oder hier tätige Vereine, Institutionen, Initiativen, Vereinigungen, ggf. aber auch besonders lobenswerte Selbständige, Unternehmen oder hier wie auch immer arbeitende beziehungsweise wohnende natürliche bzw. juristische Personen vergeben werden. Das jeweilige, zu bewertende Projekt bzw. die lobenswerte Tätigkeit soll einen dem Allgemeinwohl zu Gute kommenden Zweck dienen. Die Jury trifft die Auswahl, auf deren Basis die Mitglieder des Ortsbeirates 10 mit 2/3-Mehrheit beschließen mögen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine Auslobung soll rechtzeitig im ersten Quartal und möglichst weitreichend bis auf wenige übliche Einschränkungen erfolgen.
Bewerbungen sollen für den Ehrenpreis 2023 als Vorschlag für den zu bewertenden Zeitraum 09.03..2023 bis 30.09.2023 beim Büro der Ortsbeiräte ausschließlich per Email bis spätestens Emaileingang 30.09.2023 an das stadtweite Gruppenpostfach: ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de und deshalb zwingend unter Angabe des Betreffs: “ Ortsbeirat 10 – Ehrenpreis“ sowie auch unter Angabe eines Projektnamens in Verbindung mit einer entscheidungsreifen Erläuterung bzw. Begründung nebst Kontaktdaten erfolgen.
Vorschlagsberechtigt sind alle im Ortsbezirk 10 ansässigen oder wohnenden oder arbeitenden Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Vereinigungen, Institutionen, Schulen, Kitas, Selbständige, Unternehmen, usw. – ggf. auch in eigener Sache. Eine jeweils leicht nachvollziehbare und ggf. prüfbare gültige oder bekannte Kontakt-Anschrift nebst bitte jeweils einer Mobil-Tel.-Nr. sowohl des Antragstellers als auch des evtl. abweichenden Projektausführenden soll dafür Grundlage, auch für etwaige Rückfragen, sein. Fehlen Angaben bzw. werden Vorgaben nicht eingehalten – kann dies ein Ausschlusskriterium sein, auch wegen der Enge des Zeitablaufs.
Die Ortsvorsteherin lässt soweit möglich über das Büro der Ortsbeiräte auf dieser Basis die Jury-Mitglieder rechtzeitig nach dem 30.09.2023 einladen. Die Einladung der Jury kann per E – mail erfolgen. Der Einladung werden, nach Möglichkeit, die rechtzeitig eingegangenen Emails als Anlage beigefügt.
Beurteilung und Vorschlagsrecht obliegt der Jury, die dies für den Ehrenpreis ggü. dem Ortsbeirat 10 umgehend in nicht öffentlicher Beratung ausübt. Der Ehrenpreis wird jeweils auf max. € 500,– begrenzt Vorgesehen ist, dass jeweils mit 2/3- Mehrheit in der Jury und auch in nicht öffentlicher Sitzung des Ortsbeirat 10 beschlossen wird. Mit einfacher Mehrheit kann der Ehrenpreis auch ausgesetzt oder die Regeln dazu verändert werden.
Die feierliche Preisübergabe soll nach Möglichkeit im Rahmen des jeweiligen (Neu-)Jahresempfangs des Ortsbeirates 10 erfolgen.